Eine semistationäre Messanlage der Kantonspolizei St.Gallen registrierte ein in Fahrtrichtung Zürich fahrendes Auto, das mit 149 km/h bei erlaubten 80 km/h fuhr.
Daraufhin unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eingeleitete Ermittlungen führten zu einem in der Region wohnhaften 21-jährigen Schweizer, der beschuldigt wird, das Auto gelenkt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine Strafuntersuchung gegen den Mann eröffnet. Das zuständige Strassenverkehrsamt prüft administrative Massnahmen.
Als Raser gilt laut Gesetz, wer die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv missachtet. Wer bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mindestens 60 km/h zu schnell fährt, gilt laut Art. 90 Abs. 4 SVG als Raser und muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Laut Gesetz sind Freiheitsstrafen, eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs und eine lange Führerausweisentzugsdauer möglich. Das bedeutet zugleich, dass der Verdächtige sich im Strafverfahren nicht mehr allein verteidigen darf, sondern einen Rechtsanwalt beiziehen muss. Weiter ist mit hohen Kosten für das Verfahren zu rechnen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG