Die Kantonspolizei Basel-Stadt möchte nochmals daran erinnern, dass die Luftraumeinschränkungen im Umkreis von zehn nautischen Meilen (ca. 18.5 km) um das Stadtcasino auch für Luftfahrzeuge wie Gleitschirme, Deltasegler, Drohnen (inklusive Minidrohnen), Modellflugzeuge und dergleichen Gültigkeit hat.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat den Auftrag, dieses Verbot durchzusetzen. Eine vorsätzliche Missachtung dieses Verbots wird strafrechtlich geahndet (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Wird ausserdem der Landungszwang verletzt, drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Wer Verkehrsregeln des Luftverkehrs verletzt, kann überdies mit bis zu 20'000 Franken Busse bestraft werden. Zusätzlich können administrative Massnahmen verhängt und Luftfahrzeuge beschlagnahmt werden
Quelle: Kapo BS