Mindestens fünf der Kontrollierten haben ein Bahndamm gequert und sich dabei selbst in hohe Gefahr gebracht sowie den Bahnverkehr gestört. Diese werden verzeigt. Bei den anderen sieben Personen wird abgeklärt, ob und für welche Delikte sie in Frage kommen. Zuvor konnte die Kantonspolizei dem unbewilligten Demonstrationszug den Zugang zum Bundesasylzentrum ohne Mitteleinsatz verwehren.
Der unbewilligte Demonstrationszug hatte sich aus einer bewilligten Standkundgebung auf der Claramatte gebildet. In der Freiburgerstrasse markierte die Kantonspolizei Präsenz und mahnte die Teilnehmenden ab, den Demozug aufzulösen. Dieser machte kehrt und löste sich etwas später auf. Einzelgruppen versuchten daraufhin, sich auf verschiedenen Wegen dem Bundesasylzentrum anzunähern.