Bern

Stadt Bern – Neue Verkehrsregeln für schnelle E-Bikes treten in Kraft

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Polizei)

Mit Dienstag, dem 1. Juli 2025, treten neue Regelungen für schnelle E-Bikes im Strassenverkehr in Kraft. Nun dürfen E-Bikes in der Schweiz auch auf Einbahnstrassen mit Velogegenverkehr und auf Trottoirs mit dem Zusatz «Velos gestattet» fahren. Gleichzeitig gelten strengere Verbote: In Bereichen mit Mofa-Verbotsschild, wie rund um den Helvetiaplatz oder auf der Monbijoubrücke, sind schnelle E-Bikes künftig komplett verboten – auch mit ausgeschaltetem Motor.

Der Bund passt die Regeln für schnelle E-Bikes im Strassenverkehr an. Wo bisher nur normale Velos und langsame E-Bikes fahren durften, sind neu auch schnelle E-Bikes erlaubt. Das betrifft Einbahnstrassen mit Velogegenverkehr ebenso wie Trottoirs mit dem Zusatz «Velos gestattet».

Die neuen Regeln treten per 1. Juli 2025 mit der revidierten Signalisationsverordnung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig werden die Regeln bei Verboten verschärft. Wo das Mofa-Verbotssignal steht, dürfen schnelle E-Bikes künftig gar nicht mehr fahren – auch nicht mit ausgeschaltetem Motor.

Diese neue Regelung wendet die Stadt Bern auf ausgewählten Mischverkehrsflächen an, um die Sicherheit für Fussgängerinnen weiterhin zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird auf den Trottoirs um den Helvetiaplatz sowie in beiden Richtungen entlang der Thunstrasse zwischen Helvetiaplatz und Burgernziel per 1. Juli 2025 ein Mofa-Verbotsschild angebracht.

Per 11. August 2025 folgt dieselbe Signalisation stadteinwärts auf der Monbijoubrücke. Gleichzeitig mit der neuen Signalisation sensibilisiert die Stadt auf den von Fuss- und Veloverkehr gemeinsam genutzten Flächen mit Plakaten und Bodenklebern für ein rücksichtvolles Miteinander. In einfacher Sprache wird auf die geltenden Verkehrsregeln hingewiesen.

Eine Übersicht zu den neuen Signalisationen im Veloverkehr sind auf der Website des Bundesamts für Strassen ASTRA aufgeführt.

Quelle der Nachricht: Stadt Bern