Durch die mutmasslich unverschlossene Haupteingangstür verschaffte sie sich Zugang zum Gebäude. Dort soll sie den Schliesszylinder zur Wohnungstür aufgebrochen haben. In der Wohnung stahl sie elektronische Geräte im Wert von etwa 450 Franken. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf 200 Franken.
Quelle: Kapo SG