Zürich

Stadt Zürich - Böötlen und Schwimmen auf der Limmat ab sofort verboten

Ab sofort ist es verboten auf Zürcher Stadtgebiet in der Limmat zu schwimmen oder Böötlen.
Ab sofort ist es verboten auf Zürcher Stadtgebiet in der Limmat zu schwimmen oder Böötlen. (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)

Ab sofort, Mittwoch 14. Juli 2021, ist auf Stadtgebiet wieder verboten sich auf oder in die Limmat zu begeben.

Aufgrund der anhaltenden Niederschläge der letzten Tage und der entsprechen Wetterprognose wird ein weiterer Anstieg der Abflussmenge sowohl bei der Sihl als auch bei der limmat erwartet.

Zurzeit beträgt die Abflussmenge rund 430 m3/s. Die grosse Wassermenge und die damit verbundenen Bedingungen, z.B. durch Strömungen/Schwemmholz, können lebensgefährlich sein. Ab sofort erlässt die Stadtpolizei Zürich erneut ein Verbot für jegliches Befahren mit Schiffen und Booten der Limmat ab dem Lettenwehr bis zum Höngger Wehr und der Sihl ab der Zollbrücke bis zum Einfluss in die Limmat.

Das Verbot gilt ab sofort und bis auf Weiteres. Diese Sperre gilt auch für das Baden bzw. Schwimmen. Entsprechende Tafeln weisen bei den bekannten Einstiegsstellen auf das Verbot hin.