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Stadt Zürich – Böötlen auf der Limmat ab sofort bis einschliesslich Sonntag verboten

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Stadt Zürich – Böötlen auf der Limmat ab sofort bis einschliesslich Sonntag verboten

09.07.2021 | 12:29

Stadtpolizei Zürich

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Stadt Zürich – Böötlen auf der Limmat ab sofort bis einschliesslich Sonntag verboten

(Symbolbild) (Bildquelle: Rogerio Camboim S A (CC BY 2.0))

Ab sofort bis einschliesslich Sonntag, 11.07.2021, ist es verboten, sich auf dem Gebiet der Stadt Zürich die Limmat hinuntertreiben zu lassen.

Nach den grossen Niederschlagsmengen in den letzten Tagen führt die Limmat sehr viel Wasser mit sich. Zurzeit beträgt die Abflussmenge rund 300 m3/s. Die grosse Wassermenge und die damit verbundenen Bedingungen, z.B. durch Strömungen/Schwemmholz, können lebensgefährlich sein. Daher erlässt die Wasserschutzpolizei ein Verbot für jegliches Befahren mit Schiffen auf der Sihl ab der Zollbrücke bis zum Einfluss in die Limmat und auf der Limmat ab dem Lettenwehr bis zum Höngger Wehr, ab sofort bis und mit Sonntag, 11. Juli 2021.
Diese Sperre gilt auch für das Baden bzw. Schwimmen. Entsprechende Tafeln werden bei den bekannten Einstiegsstellen aufgestellt und auf das Verbot hinweisen. Vom Schwimmverbot ausgenommen sind die Flussbäder Oberer und Unterer Letten sowie Au Höngg. Den Öffnungsstatus der Bäder finden sie hier.

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