Symbolbild (Bildquelle: annca (CC0))
Die Stadtpolizei Chur verstärkt während der Fasnacht ihre Präsenz und führt gezielte Kontrollen durch. Am Umzugswochenende ist zudem mit Verkehrsbehinderungen und Sperrungen in der Innenstadt zu rechnen.
Massnahmen der Stadtpolizei
Während der Fasnacht verstärkt die Stadtpolizei Chur ihre Präsenz im Stadtgebiet. Zudem führt sie gezielte Verkehrskontrollen durch. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fahrfähigkeit. Weiter kontrolliert die Stadtpolizei das unbefugte Schiessen sowie das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk.
Diese Vorschriften gelten auch während des Fasnachtsumzuges. Grundlage bilden Artikel 33 des Polizeigesetzes sowie die Bestimmungen des Brandschutzes.
Verkehrsbehinderungen während des Fasnachtsumzuges:
Am Samstag, 14. Februar 2026, findet zwischen 13.45 Uhr und ca. 17.00 Uhr der traditionelle Fasnachtsumzug in der Churer Innenstadt statt. Bereits ab 11.30 Uhr ist entlang der Umzugsroute mit erheblichen Verkehrsbehinderungen sowie mit Einschränkungen im Stadtbusbetrieb zu rechnen.
Motorisierte Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Innenstadt grossräumig zu umfahren. Entsprechende Umleitungen sind signalisiert.
Route der Umzugswagen
Kasernenstrasse, Welschdörfli, Obertor bis Grabenstrasse – Postplatz – Obere Bahnhofstrasse – Alexanderplatz – Quaderstrasse – Kaufmannstrasse – Grabenstrasse – Auflösung der Umzugswagen Richtung Untertor.
Die Guggenmusik-Gruppen ziehen anschliessend über die Poststrasse weiter bis zum Kornplatz.
Kinderumzug
Am Sonntag, 15. Februar 2026, findet der Kinderumzug zwischen 13.45 Uhr und rund 15.15 Uhr statt.
Route des Kinderumzugs
Bahnhofplatz, Bahnhofstrasse, Alexanderplatz, Postplatz, Poststrasse, Obere Gasse, Untere Gasse, Kornplatz.
Während dieser Zeit kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kommen.
Die Stadtpolizei Chur dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht allen eine sichere und fröhliche Fasnacht.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Chur


