Aufgrund eines mutmasslich technischen Defekts an der Überlaufsicherung eines Auffangbeckens der Firma mussten rund 1'100 Liter Spülwasser in einen Zwischenbehälter umgepumpt werden. Der Schieber des Zwischenbehälters war offen. Dadurch gelangten schätzungsweise 100 Liter chromhaltiges Wasser in die Kanalisation und in die örtliche Abwasserreinigungsanlage (ARA). Dort konnte das chromhaltige Abwasser aufgrund des Regenwetters nicht zurückgehalten werden und wurde via Seeleitung der ARA Steinach-Morgental in den Bodensee geleitet. Aufgrund der starken Verdünnung im Kanalnetz, im Regenbecken der ARA sowie in der Seeleitung kann nach den heutigen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass die Einleitungsbedingungen eingehalten werden konnten, sprich die Industrie-Grenzwerte für Chrom im Abwasser eingehalten wurden.
Die zuständige Firma verständigte unmittelbar nach dem Bemerken des Umweltereignisses die ARA sowie den Umweltschadendienst des Kantons St.Gallen. Dieser wiederum verständigte am Montagvormittag die Kantonspolizei St.Gallen, welche eine Tatbestandsaufnahme durchführte und in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen das Vorliegen von strafrechtlich relevantem Verhalten prüft.
Quelle: Kapo SG