Ab Mittwoch, 2. September 2026, 12 Uhr, ist Feuer im Wald und in Waldesnähe im Kanton St.Gallen wieder erlaubt. Trotz der Entspannung bei der Waldbrandgefahr bleibt die Trockenheit angespannt. Lokale Feuerverbote sind weiterhin möglich.
Die Regenfälle haben die Waldbrandgefahr weiter entschärft, sodass der Kanton St.Gallen per Mittwoch, 2. September 2026, 12 Uhr, auch das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wieder aufhebt. Regionale Verbote können durch die Gemeinden aufrechterhalten werden. Die hydrologische Situation im Kanton bleibt weiterhin angespannt.
Seit der Kanton St.Gallen per Samstag, 22. August 2026, das absolute Feuerwerks- und Feuerverbot aufgehoben hat, galt weiterhin ein kantonales Feuerverbot in Wald und Waldesnähe. Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Waldbrandgefahr weiter vermindert, sodass per Mittwoch, 2. September 2026, 12 Uhr, auch dieses aufgehoben werden kann.
Trotz Aufhebung des kantonalen Feuerverbots in Wald und Waldesnähe können Gemeinden je nach regionaler Situation lokale Feuerverbote erlassen. In allen Regionen des Kantons gilt weiterhin grosse Vorsicht im Umgang mit Feuer – besonders im Wald und in Waldesnähe.
Niedrige Grundwasserstände und Abflussmengen
Während die Waldbrandgefahr durch die Gewitter der vergangenen Tage verringert wurde, bleibt die hydrologische Situation im Kanton weiter angespannt: Die unteren Bodenschichten sind weiterhin trocken und die Grundwasserstände flächendeckend sehr tief. Die Abflussmengen in den St.Galler Fliessgewässern sind seit Wochen zu tief.
Die Prognosen für die kommenden Tage deuten ausserdem kaum auf Niederschläge hin. Entsprechend bleiben das Betretungsverbot von Fliessgewässern sowie das Verbot von Gewässerentnahmen bis auf Weiteres in Kraft. Solange der fehlende Schnee vom Winter, das trockene Frühjahr, der trockene und heisse Sommer sowie wahrscheinlich bevorstehende trockene September nicht durch starke, flächendeckende Niederschläge über mehrere Tage und Wochen kompensiert wird, ändert sich die hydrologische Trockenheitslage nicht.
Quelle der Nachricht: Kanton St. Gallen

