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St.Gallen - Sicht durch Möbel eingeschränkt - zwei Anzeigen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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St.Gallen - Sicht durch Möbel eingeschränkt - zwei Anzeigen
Sichtbehinderung durch ein Möbelstück (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Am gestrigen Samstag (08.07.2023) hielt die Stadtpolizei St.Gallen zwei Autofahrer an. Bei beiden war die Sicht auf die rechte Seitenscheibe sowie den Aussenspiegel durch Möbel eingeschränkt. Die Gegenstände mussten umgeladen werden. Die Fahrzeuglenker werden angezeigt.

Am Samstag kurz nach 18:30 Uhr hielt die Stadtpolizei St.Gallen an der Rosenbergstrasse einen Personenwagen zwecks Kontrolle an. Die Sicht auf die rechte Seitenscheibe sowie den Aussenspiegel war durch einen mitgeführten Sichtschutz für den Balkon eingeschränkt. Gleichentags kurz vor 22:30 Uhr wurde in gleicher Angelegenheit ein weiterer Autofahrer an der Feldlistrasse angehalten.
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Der Lenker hatte ein Holzmöbel mitgeführt, welches ebenfalls die Sicht auf die rechte Seitenscheibe stark einschränkte. Beide Fahrzeuglenker mussten die Gegenstände umladen und konnten die Fahrt anschliessend fortsetzen. Sie werden zur Anzeige gebracht.
Quelle der Polizeimeldung: Stapo SG

Kategorien:

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