Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Am Sonntag kurz nach Mitternacht kontrollierte die Stadtpolizei St.Gallen an der Oberstrasse ein Fahrzeug. Dieses konnte zuvor in zügiger Fahrweise beobachtet und wenig später mit laufendem Motor auf dem Trottoir stehend angetroffen werden. Der darinsitzende Fahrer wirkte nicht fahrfähig und gab an, eine Flasche Wein getrunken zu haben. Er wurde als fahrunfähig beurteilt, worauf eine Blut- und Urinprobe durchgeführt wurde. Seinen Führerausweis musste er abgeben.
Ab 3.45 Uhr führten mehrere Patrouillen der Stadtpolizei St.Gallen auf Stadtgebiet Schwerpunktkontrollen in Bezug auf fahrunfähige Personen durch. Innerhalb von 90 Minuten hielten die Patrouillen sechs weitere Personen an, welche fahrunfähig waren. In drei Fällen zeigte der Atemlufttest Werte von 0.25 mg/l, 0.32 mg/l und 0.34 mg/l an. Den Beteiligten wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Fahrverbot für die nächsten Stunden ausgesprochen.
Bei zwei weiteren Anhaltungen stellten die Patrouillen Werte von 0.41 mg/l und 0.70 mg/l fest. Weiter wurde ein Mann angehalten, der an der Rorschacher Strasse vor einer Kontrollstelle abbog, das Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellte und davonrannte. Er konnte wenig später angehalten werden. Die Patrouille beurteilte ihn als fahrunfähig, weshalb eine Blut- und Urinprobe durchgeführt wurde. Zudem besitzt er lediglich einen Lernfahrausweis und war ohne Begleitperson unterwegs. Die drei Personen mussten ihre Führerausweise abgeben. Alle sieben Personen werden durch die Stadtpolizei St.Gallen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG