Polizeiticker Luzern

Sursee LU - Fahrverbot in der Altstadt

Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt Sursee (Symbolbild)
Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt Sursee (Symbolbild) (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker Schweiz)

In den Sommermonaten wird es in der Altstadt Sursee an den Wochenenden ein befristetes Fahrverbot geben. Das Verbot gilt von Samstag, 4. Mai 2024 bis Sonntag, 29. September 2024.

Das befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots von Samstag, 4. Mai 2024 bis Sonntag, 29. September 2024, ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr. Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Parkbewilligungen «Altstadt» (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.

Quelle der Nachricht: Stadt Sursee