Die beiden Fahrzeuglenker, ein 62-jähriger sowie ein 30-jähriger Brite, fuhren kurz nach 11 Uhr vom Flüelahospiz kommend talwärts in Richtung Susch. Bei der Örtlichkeit Röven wurden die beiden Sportwagen mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h durch das Lasermessgerät erfasst. Nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz ergibt es eine Nettogeschwindigkeit von 148 km/h.
Raser auf Hauptstrassen ausserorts ab 60 km/h Überschreitung
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An besagter Örtlichkeit gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h. Die beiden britischen Führerausweise wurden durch die Kantonspolizei Graubünden für die Schweiz auf der Stelle aberkannt. Die beiden Männer haben sich nun vor der Justiz zu verantworten.