Am Samstag, 5. Juli 2026, stoppte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit am Grenzübergang Tägerwilen einen Lieferwagen mit 40 nicht angemeldeten Bienenvölkern. Da die erforderliche Importgenehmigung fehlte, mussten die Tiere nach Deutschland zurückgebracht werden.
Im Rahmen einer Zollkontrolle am Grenzübergang Tägerwilen kontrollierten BAZG-Mitarbeitende am 5. Juli 2026 einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Darin befanden sich 40 Bienenvölker im Wert von mehreren Tausend Franken, die nicht zur Einfuhr angemeldet waren.
Der 40-jährige Fahrer aus Polen transportierte die Insekten in Holzkisten im Laderaum des Lieferwagens, ein Teil der Bienen flog frei im Laderaum herum.
Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Kantons Thurgau verweigerten die BAZG-Mitarbeitenden dem Lieferwagen die Weiterfahrt in die Schweiz. Für die Einfuhr von Bienenvölkern in die Schweiz gelten tierseuchenrechtliche Bestimmungen, weshalb sie vorgängig beim zuständigen kantonalen Veterinäramt angemeldet werden muss. Das war hier nicht der Fall. Der Fahrer musste eine Busse in der Höhe von mehreren Hundert Franken bezahlen.


