Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Telefonbetrug im Hinterthurgau – 71-Jähriger als Kurier ermittelt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Eine Hand hält ein Smartphone, das eine Anrufliste mit zweimaligem Hinweis 'Betrug' zeigt.
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Im Hinterthurgau wurde ein 60-Jähriger bei einem Telefonbetrug dazu gebracht, Geld an einen Kurier zu übergeben. Die Kantonspolizei Thurgau ermittelte einen 71-jährigen Schweizer, der das Geld im Auftrag Dritter transportiert hatte.

Im Rahmen eines Telefonbetrugs wurde ein 60-jähriger Mann im Hinterthurgau dazu gebracht, Geld an einen unbekannten Kurier zu übergeben. Nach der Übergabe konnte ein 71-jähriger Schweizer ermittelt werden, der das Geld im Auftrag Dritter transportiert hat.
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Kantonspolizei Thurgau wusste der Kurier nicht, dass sein Auftrag mit einem Telefonbetrug in Zusammenhang stand. Die genauen Umstände werden durch die Kantonspolizei Thurgau abgeklärt. Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung.

Vorsicht bei Kurieraufträgen

Wer Kurieraufträge übernimmt, sollte besonders vorsichtig sein, wenn unbekannte Auftraggeber Geld, Bankkarten, Schmuck oder andere Wertgegenstände abholen oder transportieren lassen wollen. Auch vermeintlich einfache Fahr- oder Botendienste können dazu genutzt werden, Personen für kriminelle Machenschaften einzuspannen.
Nehmen Sie keine verdächtigen Kurieraufträge an und prüfen Sie, wer den Auftrag erteilt und was transportiert werden soll. Wenn Ihnen ein Auftrag verdächtig vorkommt, führen Sie ihn nicht aus und kontaktieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
Seien Sie sich bewusst, dass auch Personen, die in diesem Zusammenhang als Kuriere tätig sind, strafrechtlich belangt werden können.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG

Kategorien:

Thurgau

Nächster ❯

thurgau