(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Tessin)
Ein Insasse hat sich am späten Abend des 24. Januar ohne Bewilligung aus der offenen Abteilung Lo Stampino entfernt. Die Behörden betonen, dass es sich nicht um einen gewaltsamen Ausbruch handelte und der Mann kurze Zeit später angehalten werden konnte.
Nach der Verbreitung eines Videos in den sozialen Medien über das unerlaubte Entfernen eines Insassen aus dem Gefängnis Lo Stampino nehmen das Departement der Institutionen, die kantonalen Strafvollzugsanstalten sowie die Kantonspolizei Stellung.
In den späten Abendstunden des 24. Januar entfernte sich ein Insasse ohne Bewilligung aus der offenen Abteilung Lo Stampino. Er nutzte dabei die besonderen Rahmenbedingungen des offenen Vollzugs. Der Vorfall wurde von den zuständigen Stellen umgehend festgestellt. In Zusammenarbeit mit der Justizbehörde und der Kantonspolizei wurden sofort die vorgesehenen Massnahmen eingeleitet. Dank des raschen Eingreifens der Sicherheitskräfte konnte der Insasse kurze Zeit später angehalten werden.
Die Unterbringung in der offenen Abteilung Lo Stampino wird vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet, sofern kein Flucht- oder Rückfallrisiko besteht. Dieses Vollzugsregime sieht eine grössere Bewegungsfreiheit und geringere Sicherheitsmassnahmen vor. Ein unerlaubtes Entfernen ist daher ohne Gewaltanwendung möglich, etwa durch das Missachten von Regeln oder das Nichtzurückkehren von einem bewilligten Ausgang oder einer externen Arbeitstätigkeit.
Ein solches Verhalten hat jedoch schwerwiegende Konsequenzen: Nach dem Ergreifen wird der Insasse in die Haftanstalt zurückgeführt und muss neben disziplinarischen Sanktionen den Rest seiner Strafe im geschlossenen Vollzug verbüssen.
Weitere Angaben werden nicht gemacht.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI


