Schaffhausen

Thayngen SH – Briefkästen gesprengt

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Der 1. August verlief im Kanton Schaffhausen überwiegend ruhig. Die Polizei musste nur vereinzelt wegen Ruhestörungen ausrücken. In Thayngen kam es jedoch zu mutwilligen Sprengungen von Briefkästen, die Polizei ermittelt.

Wie bereits in den Vorjahren wurde der 1. August im Kanton Schaffhausen mehrheitlich friedlich gefeiert. Die Schaffhauser Polizei registrierte im Verlauf der Nacht einige Meldungen über Ruhestörungen, meist im Zusammenhang mit lauter Musik oder Feuerwerk. In den meisten Fällen reichte eine kurze polizeiliche Präsenz vor Ort aus und weiterführende Massnahmen waren kaum nötig.

Weniger erfreulich ist ein Vorfall in der Gemeinde Thayngen: In der Nacht auf den 1. August sprengten unbekannte Personen – mutmasslich mit pyrotechnischem Material – zwei Briefkästen. In der darauffolgenden Nacht wurde ein weiterer Briefkasten beschädigt. Alle drei Briefkästen wurden durch die Detonationen vollständig zerstört, verletzt wurde niemand.

Solche Sprengungen sind kein Kavaliersdelikt. Der vorsätzliche Einsatz von Spreng- oder Zündmitteln ist strafbar und fällt unter das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz). Die Schaffhauser Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und das Bundesamt für Polizei (fedpol) entsprechend informiert.

Trotz dieser Einzelfälle zieht die Schaffhauser Polizei ein insgesamt positives Fazit zum diesjährigen 1. August. Die Einsatzlage war überschaubar, und die Feierkultur in der Bevölkerung überwiegend rücksichtsvoll. Die Schaffhauser Polizei dankt allen, die mit ihrer Umsicht zu einer ruhigen Nacht beigetragen haben.

Quelle der Polizeinachricht: SHPOL