Tötungsdelikt Würenlos AG - Anklage wegen Mordes an 81-jähriges Zufallsopfer
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
(Symbolbild) (Bildquelle: witwiccan (CC0))
Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen einen 32-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes erhoben. Sie wirft ihm vor, im Januar 2021 am Limmatufer bei Würenlos einen ihm unbekannten Passanten getötet zu haben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.
Am 26. Januar 2021 informierte der Beschuldigte die Kantonale Notrufzentrale, dass er soeben eine ältere Person am
Fussweg an der Limmat erwürgt habe. Nach Ankunft der
ersten Einsatzkräfte machte er durch Zurufen auf sich aufmerksam, liess sich widerstandslos festnehmen und zeigte
den Liegeort des Leichnams an.
Beim Getöteten handelte es sich um einen 81-jährigen
Schweizer aus dem Kanton Zürich. Mit der Anklage wirft die
Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, sein Opfer zufällig ausgesucht zu haben. Nachdem der Beschuldigte ursprünglich Suizidabsichten gehegt habe, sei ihm der Gedanke gekommen, einen älteren Mann zu suchen und
diesen zu töten.
Mit diesem Fokus sei er am Limmatufer bei
Würenlos dem späteren Opfer begegnet. Nach einem kurzen Gespräch habe er ihn unvermittelt von hinten angesprungen und mit einem Unterarmwürgegriff stranguliert.
10 Jahre Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme
Der Beschuldigte ist geständig. Weitere Angaben zum Aussageverhalten und zum Ergebnis des in Auftrag gegebenen
psychiatrischen Gutachtens macht die Staatsanwaltschaft
erst anlässlich der Hauptverhandlung.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von
10 Jahren sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten.
Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig. Es gilt die
Unschuldsvermutung.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau

