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Tragbarer Mixer «BlendJet 2» wird wegen Brand- und Verletzungsgefahr zurückgerufen

Tragbarer Mixer «BlendJet 2»
Tragbarer Mixer «BlendJet 2» (Bildquelle: ESTI)

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ruft in Zusammenarbeit mir BlendJet Inc. bestimmte tragbare Mixer « BlendJet 2 » zurück. Es besteht eine Brand- und Verletzungsgefahr. Betroffene Kunden erhalten einen kostenlosen Ersatz für die Basiseinheit des BlendJet 2.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus ?

Die betroffenen Mixer können überhitzen oder Feuer fangen. Außerdem können die Klingen des Mixers brechen, wodurch Konsumentinnen und Konsumenten sowohl einer Brand- als auch einer Verletzungsgefahr ausgesetzt sind.

Welche Produkte sind betroffen ?

Vom Produktrückruf betroffen sind bestimmte tragbare Mixer « BlendJet 2 ». Um festzustellen, ob es sich beim gekauften Gerät um ein betroffenes Gerät handelt, kann die Seriennummer des Geräts in das Tool « Wird mein BlendJet 2 zurückgerufen ? » auf www.blendjet.com/safetyandrecall eingegeben werden. Alle BlendJets 2 mit einer Seriennummer, die mit 5543 oder einer höheren Zahl beginnen, sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun ?

Konsumentinnen und Konsumenten, die einen betroffenen Mixer « BlendJet 2 » besitzen, sind aufgefordert, diesen nicht mehr zu verwenden. Sie werden gebeten auf www.blendjet.com zu gehen, wo unter « Sicherheit und Rückruf » weitere Informationen zum Rückruf zu finden sind.

Quelle der Nachricht: ESTI