Der Bundesrat plant neue Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehr. Die Transportpolizei soll künftig Taser einsetzen dürfen. Auch für Bodycams und die Videoüberwachung in Zügen und Bussen sind neue Vorschriften vorgesehen.
Der
Bundesrat hat bereits am 26. August 2026 eine Vernehmlassung zur Anpassung von zwei Verordnungen eröffnet, diese läuft noch bis zum 16. November 2026. Vorgesehen sind erweiterte Befugnisse für die Transportpolizei sowie neue rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Verkehr.
Transportpolizei soll Taser einsetzen dürfen
Das Parlament hat mit der Annahme einer entsprechenden Motion bereits beschlossen, dass die Transportpolizei künftig sogenannte Destabilisierungsgeräte wie
Taser verwenden können soll.
Diese Geräte können Personen durch elektrische Impulse vorübergehend handlungsunfähig machen. Für ihren Einsatz muss die Verordnung über die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr angepasst werden.
Mehr Gewalt gegen Bahnpersonal
Hinter den geplanten Änderungen steht unter anderem die zunehmende Gewalt im öffentlichen Verkehr. Nach Angaben der SBB-Transportpolizei stieg die Zahl der Tätlichkeiten gegen Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter zwischen Anfang 2023 und März 2026 von durchschnittlich 22 auf 35 Fälle pro Monat.
Mit Tasern soll die Transportpolizei künftig eine zusätzliche Möglichkeit erhalten, gefährliche Personen zu stoppen, ohne unmittelbar auf eine
Schusswaffe zurückgreifen zu müssen. Die Geräte sollen die Lücke zwischen Pfefferspray beziehungsweise Schlagstock und der
Schusswaffe schliessen.
Wann dürfte die Transportpolizei einen Taser einsetzen?
Taser dürfen nicht beliebig verwendet werden. Für ihren geplanten Einsatz durch die Transportpolizei gelten die Vorgaben des Schweizer Zwangsanwendungsgesetzes. Demnach darf eine Waffe grundsätzlich nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
In folgenden Situationen könnte ein Tasereinsatz infrage kommen:
- Bei Messerangriffen: Wenn eine Person mit einem Messer andere Menschen bedroht oder angreift.
- Bei bewaffneten Personen: Wenn von einer bewaffneten Person eine unmittelbare Gefahr ausgeht.
- Bei Gefahr für Leib und Leben: Wenn Reisende, Mitarbeitende oder andere Personen ernsthaft gefährdet sind.
Bodycams sollen Einsätze dokumentieren
Zusätzlich sollen Körperkameras, sogenannte Bodycams, eingesetzt werden. Damit soll insbesondere die Rechtmässigkeit von Tasereinsätzen dokumentiert werden können.
Die geplanten Regelungen sehen ausserdem vor, dass künftig auch weitere Berufsgruppen im öffentlichen Verkehr mit Bodycams ausgestattet werden können. Dazu gehören unter anderem Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal.
Was zeichnen die Bodycams der Transportpolizei auf?
Die geplanten Bodycams sollen Einsätze der Transportpolizei dokumentieren und deren nachträgliche Überprüfung ermöglichen.
Wann wird aufgezeichnet?
Beim Aktivieren eines Tasers soll die Bodycam automatisch Bild und Ton aufzeichnen. Vorgesehen ist auch die Speicherung von bis zu 30 Sekunden vor der Aktivierung.
Werden Fahrgäste ständig gefilmt?
Eine dauerhafte Aufzeichnung durch die Bodycams ist damit nicht vorgesehen. Für ihren Einsatz sollen klare rechtliche Voraussetzungen gelten.
Neue Regeln für Videoüberwachung in Zügen und Bussen
Auch bei der Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Änderungen vorgesehen. Transportunternehmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine Echtzeitüberwachung in ihren Fahrzeugen einschalten dürfen.
Dies soll beispielsweise möglich sein, wenn eine reisende Person Hilfe anfordert. Eine weitere Voraussetzung kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung sein, die unter Berücksichtigung der Strecke und der Tageszeit ein überwiegendes Interesse an der Überwachung bestätigt.
Fahrgäste müssen darüber informiert werden, wenn eine Echtzeitüberwachung stattfindet.
Neue Vorschriften zunächst auf fünf Jahre begrenzt
Der
Bundesrat möchte den Einsatz von Bodycams, die Echtzeitüberwachung sowie die Verwendung künstlicher Intelligenz zur Auswertung von Videoaufzeichnungen zunächst auf fünf Jahre befristen. Innerhalb dieses Zeitraums soll eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene geschaffen werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht derzeit nicht fest.
Quelle der Nachricht: Schweizerischer Bundesrat