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Uerkheim AG – Festnahme nach Einbruch in Autohandel

05.04.2026 | 14:34

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Uerkheim AG – Festnahme nach Einbruch in Autohandel

(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Am frühen Sonntagmorgen brachen mehrere Unbekannte in einen Autohandelsbetrieb ein und entwendeten ein Auto. Als die Polizei vor Ort eintraf, flüchteten mehrere Personen. Ein 18-jähriger Franzose konnte auf frischer Tat festgenommen werden.

Kurz nach vier Uhr morgens, am 5. April 2026, ging bei der Notrufzentrale die Meldung ein, wonach an der Obermattenstrasse in Uerkheim Autos aufgebrochen würden. Mehrere Polizeipatrouillen rückten vor Ort aus. Als die erste Patrouille nur wenige Minuten später eintraf, stellten die Einsatzkräfte einen Einbruch in den dortigen Autohandelsbetrieb fest.
Noch bevor die Einsatzkräfte das Gebäude kontrollieren konnten, stieg einer der Einbrecher in ein Fahrzeug, fuhr rückwärts durch das Garagentor und kollidierte dabei mit einem Polizeifahrzeug.
Anschliessend flüchtete er mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort. Mehrere Patrouillen nahmen die Fahndung nach dem flüchtenden Fahrzeug auf. Dieses konnte jedoch nicht mehr angehalten werden.
Bei der gleichzeitig stattfindenden Kontrolle des Einbruchsobjekts konnte ein 18-jähriger Franzose angetroffen werden, der in einem Auto sass. Er wurde vorläufig festgenommen. Die Kantonspolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eröffnet.
Neben der Kantonspolizei waren auch Patrouillen der Regionalpolizei Zofingen und der Stadtpolizei Aarau im Einsatz. Sie fahndeten mehrere Stunden lang nach dem gestohlenen Auto und der mutmasslichen Täterschaft. Zudem kam ein Polizeihund zum Einsatz.

Die Kantonspolizei Aargau bittet die Verantwortlichen von Autohandelsbetrieben und Autogaragen um folgende Massnahmen:

Schliessen Sie alle Fahrzeuge ab, auch innerhalb ihres Betriebs. Lassen Sie die Fahrzeugschlüssel, insbesondere von hochpreisigen und leistungsstarken Fahrzeugen, nicht im Betrieb zurück. Verhindern Sie mit baulichen Massnahmen oder parkierten Fahrzeugen die Wegfahrt aus Ihrem Betrieb. Ein Schlüsselkasten oder ein einfacher Schlüsseltresor bieten keinen ausreichenden Schutz.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG

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