Ein Reisender informierte zuvor die Bundespolizisten und teilte ihnen mit, dass der deutsche Staatsangehörige ihm die Waffe auf der Zugfahrt von Neu-Ulm nach Ulm zeigte. Einen notwendigen kleinen Waffenschein konnte der mit etwa zwei Promille alkoholisierte Mann nicht vorweisen, sodass die Polizeibeamten die Waffe sicherstellten.
Der im Landkreis Biberach wohnende Mann muss nun mit einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
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