Bussen- und Strafenkatalog für Rasen und schnelles Fahren in der Schweiz
Mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h passierte kurz nach 12.00 Uhr ein 63-jähriger Motorradfahrer auf der Schwägalpstrasse die Messstelle in Richtung Urnäsch. Auf der Ausserortsstrecke gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bei der anschliessenden Kontrolle wurde dem Mann der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen den Lenker und beschlagnahmte sein Motorrad. Aufgrund der Geschwindigkeitsübertretung von über 60 km/h handelt es sich um ein Raserdelikt.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AR