Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Uzwil SG – Fahrunfähiger Autolenker im Raserbereich unterwegs

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Ein schwarzer BMW parkt nachts an einer Straße vor einem Gebäude mit beleuchteten Fenstern. Im Hintergrund steht ein weiteres Fahrzeug.
Ein schwarzer BMW wurde in Uzwil von der Polizei gestoppt, nachdem Anwohner überhöhte Geschwindigkeit meldeten. (Bildquelle: Kapo SG)

Am Dienstagabend (18.08.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen einen 22-jährigen Autofahrer angehalten, der fahrunfähig und mutmasslich mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs war. Das Auto wurde beschlagnahmt.

Kurz vor 22:45 Uhr hat die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen mehrere Meldungen von Anwohnenden in Uzwil erhalten.
Sie meldeten ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit im Bereich Wiesentalstrasse.
Eine ausgerückte Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte das beschriebene Auto kurze Zeit später sichten und anhalten.
Dabei war es im Innerortsbereich mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Am Steuer sass ein 22-jähriger Schweizer, der als fahrunfähig eingestuft wurde.
Er musste eine Blut- und Urinprobe sowie seinen Führerausweis abgeben. Ihm wird weiter vorgeworfen, mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs gewesen zu sein. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Die Fachstelle SVG-Ermittlung der Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die weiteren Ermittlungen aufgenommen, insbesondere zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit.

Information der Polizei

Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in.

Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:

mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt

Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG

Kategorien:

St.Gallen
Verkehr

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
st-gallen