Uzwil SG – Fahrunfähiger Autolenker im Raserbereich unterwegs
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Am Dienstagabend (18.08.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen einen 22-jährigen Autofahrer angehalten, der fahrunfähig und mutmasslich mit einer Geschwindigkeit im Raserbereich unterwegs war. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Information der Polizei
Wer die Höchstgeschwindigkeit in krasser Weise überschreitet, gilt als Raser/-in.
Im Artikel 90 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes, dem sogenannten Raserartikel, ist genau definiert, welche Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt klassiert wird:
mindestens 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt mindestens 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt mindestens 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gilt mindestens 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt


