In Zusammenarbeit mit dem ASTRA ruft GKN Automotive zwei Fahrzeugteile (Ersatz-Seitenwellen und Gleichlaufgelenke [CV-Gelenke]) zurück. Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Riss oder einem Bruch einer Seitenwelle oder eines CV-Gelenks kommt, was das Unfallrisiko erhöhen kann.
Die Autohaltenden sollen mit den GKN-Vertriebspartnern Kontakt aufnehmen, um die Seitenwellen und CV-Gelenke kostenlos zu ersetzen.
Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Die Seitenwellen und CV-Gelenke diverser Autos können Risse bekommen oder brechen, was zu einem Verlust der Antriebskraft oder Schwierigkeiten bei der Lenkung während der Fahrt führen kann.
Ein unerwarteter Verlust der Antriebskraft oder Schwierigkeiten bei der Lenkung während der Fahrt kann zu einem Unfall oder zu Verletzungen führen. Darüber hinaus kann sich ein betroffenes Fahrzeug in Bewegung setzen, nachdem das Getriebe auf ‘Park' gestellt wurde.
Dieser mögliche Bewegungsvorgang des Fahrzeugs kann zum Unfall oder zu Verletzungen führen.
Welche Produkte sind betroffen?
Sofern die Seitenwelle oder das GV-Gelenk - wie in der angehängten Abbildung hervorgehoben - die Kennzeichnung C3 (Werkscode) enthält, ist die Seitenwelle oder das CV-Gelenk vom vorliegenden Rückruf betroffen.
Wenn die Kennzeichnung C3 nicht auf dem Produkt zu sehen ist, ist die Seitenwelle oder das CV-Gelenk nicht vom vorliegenden Rückruf betroffen.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen Kontakt mit den Vertriebspartnern von GKN (Derendinger AG [vormals SAG Schweiz AG] und RHIAG Group GmbH) aufnehmen, um eine betroffene Seitenwelle oder ein betroffenes CV-Gelenk so rasch wie möglich austauschen zu lassen.
GKN erstattet Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten für eine Ersatz-Seitenwelle oder ein Ersatz-CV-Gelenk ihrer Wahl sowie die Arbeitskosten für den Einbau des Ersatzteils. Rückerstattungsanträge können per E-Mail eingereicht werden an:
marketing.nma@gknautomotive.com. Zwecks Nachverfolgung und Berichterstattung sind im Rückerstattungsantrag folgende Angaben zu machen: (a) den Namen und die Adresse des Kunden, (b) die Marke, das Modell, das Baujahr und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs und (c) die Teilenummer des zurückgerufenen Teils, welches ersetzt wurde.
Alternativ erstattet GKN den Konsumentinnen und Konsumenten die Kosten, wenn sie das zurückgerufene Produkt nach vorheriger Absprache an GKN zurücksenden.
Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten GKN Automotive kontaktieren: Telefon: +49 22 419 38 13 00 E-Mail: marketing.nma@gknautomotive.com
Quelle der Nachricht: ASTRA