Waldbrand Bitsch VS - Löscharbeiten dauern an
Waldbrand Bitsch VS - Löscharbeiten dauern an
19.07.2023 | 04:57
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Seit Montagabend, 17. Juli 2023, wütet oberhalb Bitsch ein Waldbrand. Die Einsatzkräfte kämpfen seither unermüdlich dagegen an.
Um den Brand einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, befinden sich neben rund 100 Feuerwehrleuten zusätzlich fünf Helikopter im Einsatz. Die Lage wird durch
die Einsatzkräfte fortlaufend analysiert und beurteilt. Der Brand erstreckt sich über eine Fläche von rund 100 Hektaren, wobei einzelne Teile davon nicht betroffen sind.
Das gesamte Ausmass kann momentan noch nicht beurteilt werden. In den nächsten Tagen werden weitere Mittel in das Einsatzdispositiv aufgenommen, wie
zum Beispiel das FLIR-System, mit welchem Wärmequellen ausfindig und gezielt bekämpft werden können. Erste Erkundungsflüge am frühen Morgen haben gezeigt, dass, soweit ersichtlich, keine Gebäude in der umliegenden Region zu Schaden gekommen sind. Ebenfalls liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor, wonach Menschen oder Tiere
zu Schaden gekommen sind.
Um die Sicherheit der Bevölkerung in den betroffenen Örtlichkeiten zu gewährleisten, wurden zwischenzeitlich 205 Personen evakuiert. Die Bewohner von
Ried-Mörel konnten heute Abend wieder in ihre Häuser zurückkehren. Im Maiensäss Oberried und in den beiden Weilern Flesche und Obere-Eichen bleibt die Evakuation
aufgrund der anhaltenden Löscharbeiten weiterhin bestehen.
Wir bitten die Bevölkerung, sich nicht in die Nähe des Waldbrandes zu begeben und die Anweisungen der Behörden zu befolgen. Die Strasse Ried-Mörel sowie die
Wanderwege im betroffenen Gebiet bleiben bis auf Weiteres gesperrt. Unter der Nummer 0848 112 117 wurde eine Hotline für die Bevölkerung von Ried-Mörel,
Oberried und Riederalp eingerichtet.
Die Gemeinden Bitsch und Riederalp haben in dem Gebiet des Waldbrandes eine Sperrzone eingerichtet. Eine entsprechende Meldung wurde über die App Alertswiss abgesetzt.

Die eingerichtete Sperrzone. (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Hinweis: Gemäss Art. 292
Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.
Die Staatsanwaltschaft hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Wallis eine
Untersuchung eingeleitet.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS


