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Wallis – Abschuss von Wölfen für Rudel Réchy-Anniviers bewilligt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Nahaufnahme zeigt das Gesicht eines Wolfes mit scharfen Augen und dichtem Fell. Der Hintergrund ist unscharf mit Waldumgebung.
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Das Bundesamt für Umwelt hat Abschüsse für das Wolfsrudel Réchy-Anniviers im Wallis bewilligt. Damit darf der Kanton einen Teil der diesjährigen Jungwölfe entnehmen, eine vollständige Regulierung des Rudels wurde hingegen nicht genehmigt.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat nun auch die Basisregulierung des Réchy-Anniviers-Rudels genehmigt, nachdem es bereits die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie für die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels und des Nanz-Rudels bewilligt hatte.

Kanton will Konflikte mit Wölfen reduzieren

Ziel ist es, Konflikte in Problemgebieten, in denen Wölfe derzeit oder in der Vergangenheit Probleme durch Risse an Nutztieren verursacht haben, wirksam zu minimieren. Zu diesem Zweck hat der Kanton beim BAFU die Bewilligung beantragt, vier der derzeit elf im Wallis vorkommenden Rudel (Stand: 23. Oktober 2026) vollständig zu entnehmen (Nanz, Augstbord, Réchy-Anniviers und Arolla).
Zudem hat er eine Basisregulierung für zwei Rudel (Nendaz-Isérables und Les Toules) beantragt, die dem Kanton die Möglichkeit bietet, zwei Drittel der in diesem Jahr geborenen Jungtiere zu entnehmen. Bei den übrigen Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung derzeit nicht erfüllt.

Bund bewilligt nur teilweise Regulierung des Réchy-Anniviers-Rudels

Nachdem das BAFU die Basisregulierung der Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules sowie für die vollständige Regulierung des Augstbord-Rudels und des Nanz-Rudels bewilligt hatte, hat es nun auch die Basisregulierung, nicht aber die vollständige Regulierung des Réchy-Anniviers-Rudels genehmigt, da die Kriterien für den Herdenschutz nicht erfüllt waren.
Der Regulierungsentscheid, der vom Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay, unterzeichnet wurde, tritt am 23. Oktober 2026, dem Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Wallis, in Kraft. Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des Rudels von Arolla-Ferpècle ist hingegen beim BAFU hängig.

Weitere Anträge zur Wolfsregulierung möglich

Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel, deren Vorkommen nachgewiesen werden konnte, könnten weitere Anträge auf proaktive Regulierung beim BAFU gestellt werden. Wie bereits im letzten Jahr sind Informationen zur Weiterverfolgung des kantonalen Antrags, zur Einreichung allfälliger weiterer Regulierungsanträge sowie zu deren Umsetzung jederzeit über die Berichterstattung und die entsprechenden Informationen auf der Website der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere verfügbar.
Quelle der Nachricht: Staat Wallis

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