Skitourengänger, welche ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen unterwegs sind, setzen sich mehreren Risiken aus (z. B. künstlich ausgelöste Lawinen oder Pistenfahrzeuge mit Seilwinden oder Fräsen).
In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei auf einige Regeln hin, welche der SAC zusammen mit den Seilbahnen Schweiz und der bfu–Beratungsstelle für Unfallverhütung erarbeitet hat:
- Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden (Pistenöffnungszeiten).
- Während der Betriebszeiten der Transportanlagen gelten für alle Benutzer von Schneesportabfahrten die FIS-Regeln. Für Skitourengänger auf Pisten gilt:
- Aufstieg nur am Pistenrand
- Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
- Keine Querungen an unübersichtlichen Stellen
- Besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung
- Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang
- Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.
- Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Schweizer Alpen-Clubs zu finden.
Quelle: Kapo Wallis