Die Masken wurden im Onlineshop der Ritter Concept GmbH mit der Schutzklasse FFP2 angeboten, obwohl es sich laut Ritter Concept um Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA) handelte.
Betroffener Artikel
Marke: Kanbo
Art.-Nr.: RI-FFP2KAND00620, FFP 2
Hersteller: Shenzhen Horb Technology Corp. Ltd.
Für KN95 / N95 Masken gelten folgende gesetzliche Grundsätze
KN95 Masken müssen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle in Deutschland nachweisen und dürfen nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft oder abgegeben werden. Diese muss jeder Abgabeeinheit beigefügt werden oder zumindest vorgelegt werden.
Wenn sie dieses behördliche Dokument nicht mit den Masken erhalten haben, oder dieses auch auf Nachfrage nicht erhalten, war der Verkauf bzw. die Abgabe nicht zulässig!
Solange der Eigenschutz nicht durch entsprechende Dokumentationen nachgewiesen ist, rate ich dringend vom Einsatz als Eigenschutz ab!

