Im Onlineshop werden Waffen gekauft, welche anschliessend ohne Bewilligung in die Schweiz importiert werden. Dieser illegale Waffenkauf kann zu hohen Bussgeldern und einem Eintrag ins Strafregister führen.
Informieren Sie sich deshalb, bevor Sie im Internet eine Waffe erwerben. Internetkaufportale machen es uns immer einfacher, Ware bequem aus dem Ausland zu bestellen. Aber Achtung, nicht jeder Artikel, der im Internetshop angeboten wird, kann bewilligungsfrei importiert werden. So hat die Zahl von illegalen Waffenimporten in die Zentralschweiz in der ersten Jahreshälfte 2019 zugenommen. Die bei Online-Händlern im Ausland bestellten Waffen werden durch den Zoll abgefangen und sichergestellt. Anschliessend eröffnet die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Bestellperson. Nebst hohen Kosten (Busse, Geldstrafe und Gebühr) führen solche Verfahren bei einem Schuldspruch auch zu einem Eintrag ins Schweizerische Strafregister.
Damit Sie nicht Opfer Ihres eigenen Waffenkaufes werden, warnen die Zentralschweizer Polizeikorps explizit vor illegalen Waffenimporten und verweisen Sie auf folgende Verhaltensrichtlinien.
Wie ist beim Kauf einer Waffe vorzugehen?
- Bei allem, was in die Schweiz importiert wird (sei es Internetkauf oder zum Beispiel in den Ferien gekauft), ist zu prüfen, ob es ich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt. Weitere Informationen können der neuen Broschüre "Waffen in Kürze" unter https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/Broschüre/waffenbroschuer e-d.pdf entnommen werden.
- Um Waffen ins schweizerische Staatsgebiet einzuführen, benötigen Sie immer eine Bewilligung von fedpol. Auf der Website des fedpol finden Sie sämtliche Informationen dazu https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/einfuhr.html
- Bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Waffenerwerb wenden Sie sich an das Waffenbüro Ihrer zuständigen Kantonspolizei.