Eine Streife suchte die Örtlichkeit auf und traf dort einen Mann an, der am herumwerkeln war. Er wurde befragt und gab an, ein Schweizer Künstler zu sein und sich eine Hütte zu bauen, um in ihr seine Kunstwerke auszustellen.
Auf Nachfrage verneinte der Künstler, den Grundstückseigentümer um Erlaubnis gebeten zu haben. Auf Grund dessen untersagten die Beamten dem Mann jegliches weiteres Tun und nahmen weitere Ermittlungen auf.