Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Kurz vor 17 Uhr hielt eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau auf der Lagerstrasse einen Autofahrer zur Kontrolle an. Weil der Mann wegen Betäubungsmittelkonsum als fahrunfähig beurteilt wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen eine Blutentnahme und Urinprobe an. Abklärungen ergaben, dass der 33-jährige Schweizer trotz Entzug des Führerausweises unterwegs war.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG