Die Usterstrasse im Abschnitt Zürcher- bis zur Haldenstrasse muss saniert werden. Das zugehörige Verkehrskonzept war öffentlich aufgelegt. Dagegen wurde keine Einsprache erhoben. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Usterstrasse wurden auch verschiedene temporäre Verkehrsanordnungen erlassen, die mit dem Kanton und dem Bundesamt für Strassen ASTRA vorgängig abgesprochen waren. Gegen diese vorübergehende Strassensperrung haben sechs Personen aus Robenhausen Rekurs erhoben, welchem von der zuständigen Behörde stattgegeben und die temporäre Verkehrsanordnung für ungültig erklärt wurde.
Trotz des Rekurses beginnt die Stadt Wetzikon am 26. Februar 2024 mit den ersten Arbeiten, welche keine Strassensperrung bedingen. Das weitere Vorgehen wird von den zuständigen Stellen erarbeitet und die Bevölkerung wird zu gegebener Zeit wieder informiert werden.
Quelle der Nachricht: Stadt Wetzikon