St.Gallen

Wil SG - 42-Jähriger Kunstturntrainer wird wegen sexueller Handlungen mit einem Kind angeklagt

Kunstturntrainer kommt in Wil SG vor Gericht.
Kunstturntrainer kommt in Wil SG vor Gericht. (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Anklage gegen den ehemaligen Cheftrainer der Kunstturnerinnen des Regionalen Leistungszentrums Ostschweiz in Wil. Dem 42-jährigen Ungaren werden sexuelle Handlungen mit einem Kind zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe mit teilbedingtem Vollzug, eine mehrjährige Landesverweisung sowie ein lebenslanges Verbot betreffend Tätigkeiten mit Minderjährigen.

Der beschuldigte ehemalige Cheftrainer wurde am 13. August 2019 von der Kantonspolizei St.Gallen festgenommen, nachdem eine damals 15-jährige Turnerin des Regionalen Leistungszentrums Ostschweiz in Wil, welche der Beschuldigte trainiert hatte, wenige Tage zuvor den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ausgesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eröffnete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten. Dieser befand sich bis am 14. Oktober 2019 in Untersuchungshaft und wurde dann gegen Kaution entlassen.

Die Strafuntersuchung ist mittlerweile abgeschlossen. Dem Beschuldigten werden mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache sexuelle Nötigung sowie versuchte Nötigung zur Last gelegt. Es geht um Vorfälle an einem Tag Ende Mai / Anfang Juni 2018 in der Wohnung des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft beantragt gegen den Beschuldigten beim Kreisgericht Wil eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Dies bei teilbedingtem Strafvollzug, wobei 10 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen und 20 Monate unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt aufzuschieben seien. Ferner wird gegen den Beschuldigten eine 10-jährige Landesverweisung beantragt sowie ein lebenslanges Verbot betreffend Tätigkeiten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfassen.

Der Beschuldigte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.