Schaffhausen

Wilchingen und Buchberg SH - Bundesanwaltschaft reicht Anklage ein wegen zwei Bankomatensprengungen

Unbekannte Täter sprengten einen Bankomaten in Wilchingen SH – ein mutmasslicher Täter kommt vor Gericht
Unbekannte Täter sprengten einen Bankomaten in Wilchingen SH – ein mutmasslicher Täter kommt vor Gericht (Bildquelle: Kantonspolizei Schaffhausen)

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 38-jährigen rumänischen Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft ihm zwei Bankomatensprengungen im Kanton Schaffhausen vor; begangen im Februar 2021 in Wilchingen und im April 2021 in Buchberg.

Die BA hat den rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien wegen folgender Tatbestände beim Bundesstrafgericht angeklagt: Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 des Strafgesetzbuches [StGB]), qualifizierter Diebstahl, teilweise Versuch dazu (Art. 139 StGB, teilweise in Verbindung mit Art. 22 StGB), qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) sowie Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch (Art. 94 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG]).

Gemäss Anklage hat der Beschuldigte beide Sprengungen jeweils mit einer Mittäterschaft begangen. Diese konnte trotz umfangreicher Ermittlungen bislang jedoch noch nicht identifiziert werden. Um das Vorverfahren gegen den rumänischen Staatsangehörigen trotzdem zeitnah abschliessen zu können, hat die BA das Verfahren gegen ihn vom Verfahren gegen die unbekannte Mittäterschaft abgetrennt.

Bankomatensprengung im Februar 2021 in Wilchingen

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Februar 2021 zusammen mit der bislang unbekannten Mittäterschaft einen Bankomaten in Wilchingen aufgesprengt und daraus Bargeld in der Höhe von CHF 37'380 und EUR 8'550 entwendet zu haben. Durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs ist am Bankomaten sowie am betreffenden mehrstöckigen Gebäude ein Sachschaden in der Höhe von ca. CHF 51'500 entstanden.

Bankomatensprengung im April 2021 in Buchberg

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, zwei Monate später in Buchberg zusammen mit einer bislang ebenfalls nicht ermittelten Mittäterschaft einen weiteren Bankomaten gesprengt zu haben. Dabei gelang es der Täterschaft nicht, das sich im Bankomaten befindende Bargeld zu entwenden. Durch die verursachte Explosion entstand ein Sachschaden von insgesamt ca. CHF 223'000 am Bankomaten, am betreffenden mehrstöckigen Wohn- und Geschäftsgebäude und an einem in der Nähe parkierten Fahrzeug.

Sowohl bei der Sprengung in Wilchingen als auch in Buchberg war die Wucht der Explosion immens. Der Beschuldigte nahm durch das Zünden von Sprengstoff in beiden Fällen gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum zumindest billigend in Kauf und handelte zudem in verbrecherischer Absicht. Durch die hochexplosive Sprengladung hätten gemäss den Untersuchungen noch weitaus grössere Sachschäden eintreten können bzw. es hätten Menschen von herumgeschleuderten Gebäudeteilen oder herumfliegenden Glasscherben verletzt werden können.

Explosionsschaden vor der Volg-Filiale in Buchberg
Explosionsschaden vor der Volg-Filiale in Buchberg (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Verlauf des Verfahrens

Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte im Sinne von Art. 224-226ter StGB zuständig ist. Im Verlauf der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte der rumänische Staatsbürger identifiziert, international zur Haft ausgeschrieben und später in Ungarn verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Die BA dankt fedpol, der Schaffhauser Polizei, dem Bundesamt für Justiz BJ und den involvierten ausländischen Behörden für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit, welche insbesondere auch einen raschen Abschluss des Verfahrens ermöglichte.

Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung in die Schweiz in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.

Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig; dies gilt auch für die Haftsituation des Beschuldigten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

* Quelle: Bundesanwaltschaft*