Symbolbild (Bildquelle: Vladimir Srajber by Pexels)
Ein Reh springt plötzlich auf die Strasse, ein Zusammenstoss lässt sich nicht mehr verhindern. Gerade in der dunklen Jahreszeit steigt in der Schweiz die Gefahr von Wildunfällen. Doch was müssen Lenkerinnen und Lenker nach einem Wildunfall tun?
Nach der Umstellung auf die Winterzeit ist die Gefahr von Wildunfällen in der Schweiz besonders hoch. Der Feierabendverkehr fällt nun häufiger in die Dämmerung – genau dann, wenn viele Wildtiere unterwegs sind.
Darauf hat der Schweizer TierschutzSTS Ende bereits Oktober aufmerksam gemacht. Rehe, Hirsche und Wildschweine orientieren sich am natürlichen Tageslicht und überqueren häufig Strassen zwischen ihren Ruheplätzen und Nahrungsgebieten.
Nach Angaben des Schweizer Tierschutzes sterben jährlich rund 20'000 Wildtiere auf Schweizer Strassen, darunter etwa 7'600 Rehe. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da nicht alle Unfälle gemeldet werden.
Wildunfälle im Winter – Besondere Gefahr bei Schnee und Eis
Bei Schnee besteht in der Schweiz zusätzlich eine erhöhte Wildunfallgefahr. Rehe und Hirsche werden unter anderem von Streusalzresten angelockt, die sie am Strassenrand ablecken. Dadurch können sich Wildtiere unmittelbar neben der Fahrbahn aufhalten.
Bei Schnee und Eis kommt hinzu, dass sich der Bremsweg erheblich verlängert. Lenkerinnen und Lenker sollten deshalb besonders vorsichtig fahren, die Geschwindigkeit reduzieren und auf Wildtiere am Strassenrand achten. Riskante Ausweichmanöver sind gerade auf glatten Strassen besonders gefährlich.
Polizei verständigen: Den Wildunfall unter der Notrufnummer 117 melden.
Abstand halten: Verletzte oder tote Wildtiere nicht eigenmächtig anfassen oder bewegen.
Fluchtrichtung merken: Ist das Tier davongelaufen, den Unfallort möglichst genau beschreiben und die Fluchtrichtung angeben.
Anweisungen befolgen: Auf die Polizei oder die zuständige Wildhut warten beziehungsweise deren Anweisungen befolgen.
Die Polizei organisiert bei Bedarf den Einsatz der zuständigen Wildhut oder Jägerschaft.
Muss jeder Wildunfall der Polizei gemeldet werden?
Ja, wer in der Schweiz ein Reh, einen Hirsch oder ein anderes grösseres Wildtier anfährt, muss den Unfall unverzüglich melden. Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere Artikel 51 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG). Bei Wildunfällen ist die zuständige Wildhut oder die Polizei zu verständigen. Die Meldung ist auch dann erforderlich, wenn das Fahrzeug keinen sichtbaren Schaden aufweist. Wer die Meldepflicht missachtet, riskiert eine Busse.
Reh angefahren und davongelaufen – Darf man weiterfahren?
Nein. Auch wenn ein angefahrenes Reh scheinbar unverletzt davonläuft, muss der Zusammenstoss gemeldet werden. Wildtiere können trotz schwerer Verletzungen noch weite Strecken zurücklegen. Innere Verletzungen sind von aussen oft nicht erkennbar. Die zuständige Wildhut kann anhand des Unfallortes und der Fluchtrichtung eine Nachsuche veranlassen. Dabei kommen gegebenenfalls speziell ausgebildete Hunde zum Einsatz. Ein verletztes Tier kann so gefunden und bei Bedarf von seinem Leiden erlöst werden. Lenkerinnen und Lenker sollten deshalb nicht selbst versuchen, das Tier im Wald aufzuspüren.
Symbolbild (Bildquelle: Piotr Kucharzewski by Pexels)
Wildunfall nicht gemeldet – Welche Strafen drohen?
Wer nach einem Wildunfall einfach weiterfährt, ohne den Vorfall zu melden, kann wegen Verletzung der gesetzlichen Meldepflicht gebüsst werden. Artikel 92 Absatz 1 SVG sieht für pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall eine Busse vor.
Unter bestimmten Umständen können zusätzlich tierschutzrechtliche Konsequenzen drohen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein verletztes Tier durch die unterlassene Meldung unnötig lange leiden muss. Eine feste Busse, die bei jedem nicht gemeldeten Wildunfall gleich hoch ausfällt, gibt es nicht. Die Folgen hängen vom konkreten Sachverhalt ab.
Darf man ein verletztes oder totes Reh mitnehmen?
Nein. Wildtiere dürfen nach einem Unfall nicht eigenmächtig mitgenommen werden. Auch von einer Annäherung an verletzte Tiere wird dringend abgeraten. Unter Schock stehende Wildtiere können unberechenbar reagieren und Menschen verletzen.
Die Bergung und Versorgung verletzter oder getöteter Wildtiere ist Sache der zuständigen Fachpersonen. Wer ein verletztes Tier selbst töten möchte, sollte ebenfalls davon absehen. Eine fachgerechte und möglichst schmerzfreie Tötung ist Aufgabe entsprechend ausgebildeter Personen.
Wer bezahlt den Schaden am Auto nach einem Wildunfall?
Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der vorhandenen Deckung ab.
Teilkaskoversicherung: Sie deckt in der Regel Schäden durch einen direkten Zusammenstoss mit einem Wildtier.
Vollkaskoversicherung: Sie kann zusätzlich Schäden übernehmen, die beispielsweise durch ein Ausweichmanöver entstehen.
Haftpflichtversicherung: Die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto grundsätzlich nicht.
Wichtig ist, den Unfall unverzüglich zu melden und möglichst gut zu dokumentieren. Eine Bestätigung der Polizei oder Wildhut kann für die Schadenabwicklung erforderlich sein. Die genauen Leistungen richten sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Reh auf der Strasse – Bremsen oder ausweichen?
Taucht plötzlich ein Wildtier vor dem Fahrzeug auf, empfiehlt der TCS, kontrolliert abzubremsen und gefährliche Ausweichmanöver zu vermeiden. Ein plötzliches Ausweichen kann dazu führen, dass das Fahrzeug in den Gegenverkehr gerät, von der Strasse abkommt oder gegen einen Baum prallt. Bei Wildwechsel sollten Lenkerinnen und Lenker deshalb besonders aufmerksam sein und ihre Geschwindigkeit frühzeitig reduzieren.
Steht ein Tier am Strassenrand, kann es helfen, abzublenden und gegebenenfalls zu hupen. Starkes Scheinwerferlicht kann Wildtiere irritieren. Ausserdem gilt, wo ein Reh auftaucht, können weitere Tiere folgen.