Zürich

Winterthur ZH - Drei fehlende Führerausweise binnen 24 Stunden

Die Polizei hat nicht schlecht gestaunt.
Die Polizei hat nicht schlecht gestaunt. (Bildquelle: Stadtpolizei Winterthur)

Zwischen Mittwochabend, 30. Juni 2021, und Donnerstagnachmittag, 1. Juli 2021, kontrollierten Patrouillen der Stadtpolizei Winterthur einen Autolenker, einen Motoradlenker und eine Autolenkerin, die alle ihr Fahrzeug trotz Entzug des Führerausweises lenkten. Es wurden in allen drei Fällen Strafverfahren eingeleitet.

Am Mittwochabend, kurz vor 19.30 Uhr, kontrollierte eine Polizeipatrouille einen Autolenker an der Neuwiesenstrasse. Es stellte sich heraus, dass der 26-jährige Brasilianer sein Auto lenkte, obwohl ihm der Führerausweis zu einem früheren Zeitpunkt entzogen worden war. Er musste seinen Weg zu Fuss fortsetzen.

Am Donnerstagnachmittag um 15.30 Uhr wurde der Stadtpolizei Winterthur ein Verkehrsunfall an der Zürcherstrasse bei der Max-Bill-Anlage gemeldet. Nach ersten Erkenntnissen der ausgerückten Patrouille fuhr eine 23-jährige Frau hinter einem anderen Fahrzeug Richtung Zürich. Als das Fahrzeug vor ihr bremste, bemerkte sie dies zu spät und es kam zur Auffahrkollision. Es wurde niemand verletzt, an den Fahrzeugen entstand jedoch Sachschaden von über 10 000 Franken. Es stellte sich heraus, dass der Ausweis dieser Lenkerin ebenfalls entzogen worden war. Ausserdem gab die Schweizerin gegenüber der Polizei zu, vor dem Unfall Betäubungsmittel konsumiert zu haben.

Zehn Minuten später kontrollierte eine weitere Patrouille einen Motorradlenker mit Sozius an der Verzweigung Zürcherstrasse/Schlosstalstrasse. Auch hier stellte sich rasch heraus, dass der 20-jährige Schweizer das leistungsstarke Motorrad trotz Entzug des Führerausweises lenkte. Ausserdem war das Motorrad in einem nicht betriebssicheren Zustand, worauf es vorläufig stillgelegt wurde.

Die drei Fahrzeuglenkenden werden sich wegen dieser Vergehen vor der Staatsanwaltschaft verantworten müssen. Wer ein Fahrzeug trotz Entzug des Führerausweises lenkt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.