Wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken kontrollierte die Kantonspolizei Zürich zusammen mit Spezialisten der Eidgenössischen Spielbankenkommission gegen 19.30 Uhr in der Innenstadt ein Hinterzimmer eines Verkaufsgeschäfts die anwesenden Personen.
In den Räumlichkeiten befanden sich mehrere Glücksspiel- und Wettautomaten, weshalb der Betreiber sowie der Patentinhaber, ein 57- bzw. 60- jähriger Mann aus Pakistan zur Anzeige gebracht werden