Die Untersuchungen der Kantonspolizei Zürich, des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) sowie der zuständigen Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass es sich beim Mann, welcher aus dem Rhein geborgen wurde, um den Gesuchten handelt. Es bestehen keine Anhaltspunkte für ein Drittverschulden am Tod des Mannes.
Die Kantonspolizei Zürich dankt für die wertvolle Unterstützung bei der Suche nach dem Vermissten.