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WM-Viertelfinal – Luzern und Basel-Stadt bewilligen Ausnahmen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Fußballfeld mit frischem, grünem Rasen und einer weißen Kalklinie, die über das Bild verläuft.
Symbolbild (Bildquelle: StockSnap (CC0))

Die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft steht erstmals seit 1954 wieder im Viertelfinal einer Weltmeisterschaft. Für das Spiel gegen Argentinien in der Nacht auf Sonntag haben die Behörden in Luzern und Basel-Stadt Ausnahmen für Gastronomiebetriebe und Public Viewings bewilligt.

Die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft steht erstmals seit 1954 wieder im Viertelfinal einer Weltmeisterschaft. Das Spiel gegen Argentinien wird in der Nacht auf Sonntag, 12. Juli 2026, um 03.00 Uhr (Schweizer Zeit) angepfiffen.
Aus diesem Anlass haben die Behörden in Luzern und Basel-Stadt Ausnahmen bewilligt:
Im Kanton Luzern dürfen Restaurationsbetriebe in der Nacht von Samstag auf Sonntag länger geöffnet bleiben und das Spiel übertragen. Public Viewings sowie Betriebe mit Boulevardflächen auf öffentlichem Grund können nach Bewilligung durch die Luzerner Polizei ebenfalls Übertragungen anbieten. Dabei dürfen die Lärmemissionen die Umgebung nicht übermässig beeinträchtigen.
Auch in Basel-Stadt wurde für diese Nacht eine Ausnahme bewilligt: Die Aussengastronomie darf durchgehend geöffnet bleiben. Das Spiel darf im Freien gezeigt werden und Gäste können die ganze Nacht draussen bewirtet werden.
Die Behörden wünschen der Schweizer Nationalmannschaft viel Erfolg und allen Fans ein spannendes Viertelfinalspiel.
Quelle der Nachricht: Kanton Luzern und Basel-Stadt

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