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Wölfe in der Schweiz - Wölfe können vor Schadensanrichtung entfernt werden - Bundesrat setzt neues Gesetz in Kraft

In Zukunft können ganze Rudels entfernt werden. (Symbolbild)
In Zukunft können ganze Rudels entfernt werden. (Symbolbild) (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker Schweiz)

Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt exponentiell zu. Das stellt insbesondere die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen vor grosse Herausforderungen. Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Damit setzt er die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des vom Parlament 2022 angepassten Jagdgesetzes befristet in Kraft. Ab dem 1. Dezember 2023 ist nun unter klar definierten Bedingungen die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden erlaubt.

Im Jahr 2020 gab es in der Schweiz insgesamt 11 Wolfsrudel und etwas mehr als 100 Wölfe. Aktuell sind in der Schweiz 32 Rudel und rund 300 Wölfe nachgewiesen. 2019 rissen Wölfe in der Schweiz 446 Nutztiere. 2022 waren es 1480 Risse. Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu reduzieren, hat das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz revidiert. Damit strebt das Parlament einen Strategiewechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln an. Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist.

Der Bundesrat hat am 1. November 2023 den ersten Teil des Jagdgesetzes befristet in Kraft gesetzt und gleichzeitig die Jagdverordnung entsprechend angepasst. Die rasche Teilinkraftsetzung ist aufgrund des exponentiellen Wachstums der Wolfsbestände dringend notwendig. Sie ermöglicht den Kantonen, bereits im kommenden Dezember und Januar präventive Rudel-Regulierungen vorzunehmen. Die interessierten Kreise und die zuständigen Kantonskonferenzen konnten zur Vorlage vorgängig Stellung nehmen.

Auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibt der Wolf eine geschützte Art. Deshalb dürfen die Kantone nur in begründeten Fällen ganze Rudel entfernen. Dies unter der Bedingung, dass die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer gegebenen Region überschritten ist. Gemäss der Jagdverordnung ist die Schweiz in fünf Regionen eingeteilt. In grossen Regionen müssen mindestens drei Rudel erhalten bleiben; in kleinen Regionen sind es zwei Rudel. Zudem dürfen Rudel, die keine Schäden anrichten, nicht präventiv reguliert werden. Durch die präventive Regulierung dürften die Wölfe wieder scheuer werden. Folglich könnte der Wolfsbestand in einzelnen Regionen höher sein als die vorgegebene Mindestanzahl Rudel. Damit kann der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. Für die Regulierung von Wolfsrudeln braucht es wie bis anhin die Zustimmung des Bundes.

Der erste Teil der revidierten Jagdverordnung wird vorerst befristet in Kraft gesetzt. Der Bundesrat wird die nun beschlossenen Bestimmungen zur Rudel-Regulierung zusammen mit der restlichen Umsetzung des neuen Jagdgesetzes im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung geben. Das gesamte Paket soll am 1. Februar 2025 definitiv in Kraft treten.

Quelle der Meldung: Bafu