St.Gallen

Women’s Euro 2025 in St. Gallen – Temporäres Drohnenflugverbot

Verstösse gegen das Drohnenverbot werden angezeigt.
Verstösse gegen das Drohnenverbot werden angezeigt. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat für die Spieltage der Women’s Euro 2025 im Kybunpark eine Flugverbotszone für Drohnen eingerichtet. Diese Regelung soll die Sicherheit der Zuschauer gewährleisten. Verstösse gegen das Verbot werden rechtlich verfolgt.

Drohnen stellen bei Veranstaltungen mit viel Publikum eine Gefahr dar. Um die Sicherheit aller an Spielen der Women’s Euro 2025 anwesenden Personen zu gewährleisten, hat die Regierung des Kantons St.Gallen eine Flugverbotszone für unbemannte Luftfahrzeug rund um den Kybunpark verfügt.

Die Verfügung wurde im Amtsblatt publiziert: Drohnenflugverbotszone anlässlich der Women's Euro 2025 in St.Gallen

** Das Flugverbot gilt an folgenden Spieltagen:**

  • Freitag, 04. Juli 2025
  • Mittwoch, 09. Juli 2025
  • Sonntag, 13. Juli 2025

Das Flugverbot betrifft den Luftraum über dem Kybunpark mit einem Radius von 2 Kilometern (Koordinaten Kreismittelpunkt 2'740'903.96, 1'252'510.11 (CH1903+ / LV95) und gilt jeweils von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

Beim Flugverbot handelt es sich um ein absolutes Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 kg, gestützt auf Art. 34 Abs. 1 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (SR 748.941; abgekürzt VLK). Zu beachten gilt, dass sich der Kybunpark generell aufgrund der in unmittelbarer Nähe stationierten Rega-Basis in einer ständigen Flugverbotszone befindet und unbemannte Luftfahrzeuge ab 250 Gramm ganzjährig mit einem Flugverbot belegt sind. Details dazu sind der Drohnenkarte des Bundesamts für Zivilluftfahrt zu entnehmen: Drohnenkarte BAZL

Die im Einsatz stehenden Polizeikräfte werden Verstösse gegen das Verbot zur Anzeige bringen. Ausserdem können Drohnen gestoppt und sichergestellt werden.

Ausgenommen vom Verbot sind Drohnen von im Einsatz stehenden Blaulichtorganisationen oder Personen, die im Besitz einer Ausnahmebewilligung sind. Ausnahmebewilligungen kann die Stadtpolizei St.Gallen erteilen.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG