Kantone

Zentralschweizer Polizeikorps - Aufruf an private Bootsbesitzer - Ausfahrten auf den Seen unterlassen

Das Wasser ist am Vierwaldstättersee über die Ufer getreten.
Das Wasser ist am Vierwaldstättersee über die Ufer getreten. (Bildquelle: polizeiticker.ch)

Aufgrund der hohen Pegelstände der Seen bitten die Zentralschweizer Polizeikorps private Bootsführer, auf Ausfahrten zu verzichten. Wellenschläge können die Situationen an ufernahen Einrichtungen und Liegenschaften zusätzlich verschärfen.

Bekanntlich sind durch die starken Regenfälle Seen und Fliessgewässer in den Zentralschweizer Kantonen stark angestiegen. Für viele Gewässer gilt die Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) und vielerorts ist das Wasser bereits über die Ufer getreten. Auf den Seen haben die meisten Schifffahrtsgesellschaften den Betrieb eingestellt.

Video aus Luzern

Durch Wellen kann das Wasser weitere Uferpartien überschwemmen, was zu zusätzlichen Schäden an Liegenschaften und Einrichtungen führt. Weiter können schwimmende Bootsstege durch zusätzliche Wellen beschädigt werden. Aus diesen Gründen bitten die Zentralschweizer Polizeikorps private Bootsführer, auch mit Blick auf das kommende Wochenende, generell auf Fahrten zu verzichten. Bei wirklich erforderlichen Fahrten ist darauf zu achten, den Wellenschlag so minim wie möglich zu halten.

Weitere Hinweise an die Bevölkerung

• Betreiben Sie keinen «Katastrophentourismus»! Begeben sie sich nicht in Schadengebiete und so in unnötige Gefahr, um Bilder zu machen. • Halten Sie sich von Gewässern, besonders von Fliessgewässern fern, denn der Aufenthalt im Bereich von Flüssen und Bächen ist äusserst gefährlich. • Halten Sie sich an die Anordnungen der Einsatzkräfte. • Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen. • Fahren Sie nicht mit Fahrzeugen durch überflutete Strassen.