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Zofingen AG – Vortritt für Fussgänger in Altstadt

10.04.2026 | 13:28

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Zofingen AG – Vortritt für Fussgänger in Altstadt

Polizei klärt über Regeln in Altstadt auf (Bildquelle: Stadt Zofingen)

Die Regionalpolizei Zofingen startet eine Sensibilisierungskampagne zu den Verkehrsregeln in der Altstadt. Fussgänger haben dort grundsätzlich Vortritt.

Wussten Sie, dass in der gesamten Zofinger Altstadt die Fussgänger Vortritt haben? Zudem dürfen in der Fussgängerzone Velos nur im Schritttempo fahren. Viele Menschen sind unsicher, welche Verkehrsregeln gelten – oder missachten sie. Die Regionalpolizei Zofingen wird deshalb in den nächsten Wochen vermehrt in der Altstadt anzutreffen sein. Mit einer Sensibilisierungskampagne will sie Klarheit schaffen und das sichere Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden fördern.

Folgende Regeln gelten in der Fussgängerzone der Zofinger Altstadt:

  • Fahrverbot, mit Ausnahmen für Velos und Güterumschlag
  • Die Fussgängerzone ist primär Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Sie haben Vortritt vor allen anderen Verkehrsteilnehmenden. Fahrzeuglenkende müssen jederzeit Platz machen.
  • Fahrräder (auch E-Bikes) und Elektroscooter sind zugelassen. Sie dürfen die Zone nur mit Schritttempo, also maximal 5 km/h, befahren.
  • Der motorisierte Güterumschlag ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Samstag von 06.00 bis 10.00 Uhr gestattet. Auch hier gilt Schritttempo.
Neben der Fussgängerzone gibt es in der Altstadt auch die Begegnungszone. Dort haben die Fussgänger ebenfalls Vortritt, aber motorisierte Fahrzeuge sind zugelassen. Für alle gilt das Tempolimit 20 km/h.
Durch das Einhalten der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme ist ein geordnetes und sicheres Miteinander in der Zofinger Altstadt möglich. Die Regionalpolizei Zofingen bittet alle, die geltenden Bestimmungen zu beachten und aktiv zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Quelle der Nachricht: Stadt Zofingen

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