Zürich

Zürich - 21-Jähriger filmte Tötung von 66-jährigem Mann mit dem Handy

Der junge Mann hat seine schreckliche Tat mit seinem Handy gefilmt. (Symbolbild)
Der junge Mann hat seine schreckliche Tat mit seinem Handy gefilmt. (Symbolbild) (Bildquelle: pexels (CC0) - (Symbolbild))

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 10. Oktober 2022 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen Mordes und weiterer Delikte erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im September 2021 beim Gemeinschafszentrum Bachwiesen in der Stadt Zürich einen Obdachlosen getötet zu haben.

Am frühen Sonntagmorgen, 19. September 2021 hat die Stadtpolizei Zürich beim Gemeinschaftszentrum Bachwiesen einen toten Mann aufgefunden (wir berichteten. Aufgrund der angetroffenen Situation musste von einem Tötungsdelikt ausgegangen werden. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 20-jähriger Schweizer, konnte durch die aus der Nachbarschaft alarmierte und rasch vor Ort eintreffende Stadtpolizei Zürich noch am Tatort festgenommen werden.

Im Nachgang zum Tötungsdelikt eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich die genauen Umstände und die Hintergründe der Tat zu klären. Mit Anklage vom 10. Oktober 2022 an das Bezirksgericht Zürich hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 21-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen.

Dem Mann wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Nachhauseweg vom Ausgang zuerst verschiedene Sachbeschädigungen in der Stadt Zürich begangen zu haben. Anschliessend soll er laut Anklage beim GZ Bachwiesen einen wehrlosen, in einem Schlafsack im Freien übernachtenden 66- jährigen Obdachlosen zuerst beleidigt und direkt anschliessend unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt getötet haben. Dieses äusserst gewalttätige Vorgehen filmte der Beschuldigte mit seinem Handy.

Die Anträge betreffend Strafmass für den geständigen Beschuldigten stellt die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Das zuständige Gericht wird dann die Angemessenheit der beantragten Sanktionen zu prüfen und entscheiden haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.

Mit der Anklageerhebung ist nun die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft beantwortet deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen.

Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich