Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Zürich – 25-Jähriger wegen Mordes an Frau angeklagt

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Ein Richterhammer aus Holz liegt auf einem Tisch mit danebenliegenden Dokumenten und einer Waage im Hintergrund.
(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - MIND AND I)

Mehr als zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 38-jährigen Frau in Zürich ist ein heute 25-jähriger Mann wegen Mordes angeklagt worden. Er soll im August 2024 mehrfach mit einer Stichwaffe auf die Frau eingestochen und sie anschliessend in ihrer Wohnung zurückgelassen haben.

Am 24. August 2024 wurde in einer Wohnung in der Nähe des Irchelparks eine leblose 38-jährige Dominikanerin aufgefunden, die Anzeichen von Gewalteinwirkung aufwies. Die polizeilichen Ermittlungen führten in der Folge auf die Spur eines tatverdächtigen 23-jährigen Schweizers, der wenige Tage später von der Kantonspolizei Zürich verhaftet wurde.
Nach Bekanntwerden des Tötungsdelikts eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung, um gemeinsam mit der Kantonspolizei Zürich den Ablauf und die Hintergründe der Tat zu klären. Mit der Anklageerhebung beim Bezirksgericht Zürich am 29. September 2026 hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den heute 25-jährigen Beschuldigten abgeschlossen.
Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 17. auf den 18. August 2024 in der Wohnung des Opfers mehrfach mit einer Stichwaffe auf die Frau eingestochen zu haben. Gemäss Anklage ging der Beschuldigte dabei äusserst gewalttätig und skrupellos vor. Nach der Tat liess er die Frau in der Wohnung zurück, behändigte ihr Mobiltelefon sowie ihre Debitkarte und begab sich anschliessend ins Langstrassenquartier.
Die Staatsanwaltschaft beantragt für den teilweise geständigen Beschuldigten eine langjährige unbedingte Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich

Kategorien:

Zürich

Nächster ❯

zuerich