Bei einer Kontrolle auf dem Autobahnteilstück A1H kontrollierte die Kantonspolizei Zürich rund 60 Fahrzeuge und deren Insassen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Fahrfähigkeit der Fahrzeuglenkenden. Die Atemlufttests dreier Fahrzeuglenkenden im Alter von 22, 23 und 26 Jahren zeigten eine qualifizierte Atemalkoholkonzentration. Ihnen wurden die Führerausweise vor Ort abgenommen. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Drei weitere Autofahrer im Alter von 35 bis 68 Jahren lenkten ihre Fahrzeuge in angetrunkenem Zustand. Ein ebenfalls angetrunkener Neulenker im Alter von 24 Jahren war noch im Besitz eines Führerausweises auf Probe. Dadurch verstiess er gegen das Fahrverbot unter Alkoholeinfluss, welches für Neulenkende gilt. Alle vier Personen werden beim Statthalteramt angezeigt.
Bei zwei kontrollierten Fahrzeugen stellten die Polizisten technische Mängel fest. Die Fahrzeuge entsprachen nicht den gesetzlichen Vorschriften oder wurden wegen mangelnder Betriebssicherheit beanstandet. Sie wurden dem Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung gemeldet.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag stoppte die Kantonspolizei Zürich auf dem übrigen Kantonsgebiet weitere elf Personen, die mit einer unerlaubten Atemalkoholkonzentration ein Fahrzeug führten. Alkohol wirkt sich negativ auf die Fahrfähigkeit aus. Die Aufmerksamkeit und das Sehvermögen nehmen ab. Gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Darum gilt die Empfehlung «wer fährt, trinkt nicht».
Quelle: Kapo ZH