Die Zürcher Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Zürich führen seit mehreren Jahren eine umfangreiche Untersuchung gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts auf unrechtmässiges Verschaffen einer Erwerbstätigkeit an Ausländerinnen in der Schweiz. Die beiden 40- und 43-jährigen hauptbeschuldigten Nordmazedonier wurden nach Erlass eines internationalen Haftbefehls 2023 im Ausland verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert, wo sie sich mehrere Monate in Untersuchungshaft befanden.
Den beiden Männern wirft die Staatsanwaltschaft vor, rund 60 Frauen aus Ost- und Südosteuropa gezielt angeworben und sie in den Jahren 2017 bis 2020 in einem als Verein organisierten Club im Kanton Zürich ohne entsprechende Bewilligung als Bardamen, Sängerinnen, Tänzerinnen oder als Animierdamen beschäftigt zu haben. Dabei handelten die zwei Hauptbeschuldigten als Teil einer Gruppe, in welcher jedem Mitglied eine besondere Rolle als Chef, Stellvertreter, Patentinhaber, Mieter, Geschäftsführer, Barpersonal etc. zukam. Indem den Frauen nur minimale Löhne bezahlt und keine Sozialleistungen entrichtet wurden, konnten die Beschuldigten die Umsätze des Clubs unrechtmässig steigern.
Die Frauen wurden zwecks Ausübung dieser illegalen Erwerbstätigkeit in diversen, unter anderem durch Strohmänner gemieteten Wohnungen untergebracht. Den beiden Hauptbeschuldigten werden weitere Delikte zur Last gelegt, einem Beschuldigten unter anderem der Bezug eines unrechtmässigen Coronakredites für den Club in der Höhe von vierzigtausend Franken.
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung gegen die beiden Hauptbeschuldigten abgeschlossen und in den letzten Wochen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage erhoben wegen qualifizierter Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, qualifizierter Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts, Betrug, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und weiterer Delikte. Die beiden Hauptbeschuldigten sollen unter anderem verpflichtet werden, Zivilforderungen in der Höhe von mehreren zehntausend Franken und in einem Fall eine Ersatzforderung im Umfang von hunderttausend Franken für die illegal erworbenen Vermögenswerte zu bezahlen. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Neben den abgeschlossenen Verfahren gegen die beiden Hauptbeschuldigten führt bzw. führte die Staatsanwaltschaft auch noch Verfahren gegen insgesamt sechs weitere Personen, von denen sich vier mehrere Monate in Untersuchungshaft befanden. Ein Teil der sechs 28- bis 52-jährigen Männer aus Nordmazedonien, Deutschland, Bulgarien und Spanien steht im Verdacht, den besagten Club von den beiden Hauptbeschuldigten übernommen und mit dem beschriebenen, illegalen Geschäftsmodell weitergeführt zu haben.
Die Strafverfahren gegen fünf der sechs Männer sind noch nicht abgeschlossen. Ein 41-jähriger Bulgare wurde vom Bezirksgericht Dietikon am 18. Januar 2024 wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Landesverweisung verurteilt.
Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich