Zürich

Zürich-Flughafen – Kopf eines artengeschützten Krokodils im Gepäck

Sichergestellter Krokodilkopf
Sichergestellter Krokodilkopf (Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit )

Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) entdeckten bei der Kontrolle eines aus Bangkok kommenden Reisenden neben einem Kopf eines artengeschützten Krokodils zwei verbotene Messer, Erektionsförderer in überhöhter Menge sowie zwei gefälschte Markenuhren. Der Mann und die zwei Messer wurden der Kantonspolizei Zürich übergeben, während die übrigen Waren sichergestellt wurden.

Mitarbeitende des BAZG kontrollierten am 14. Dezember 2024 am Flughafen Zürich beim grünen Durchgang einen aus Thailand eingereisten Mann. Bei der Beschau seines Gepäcks stellten sie diverse Waren fest, die nicht eingeführt werden dürfen: Darunter befanden sich der Kopf eines artengeschützten Krokodils der Art «Crocodylus siamensis», welcher ohne die nötigen Bewilligungen transportiert wurde, sowie Erektionsförderer ausserhalb der erlaubten Menge.

Sie wurden sichergestellt respektive dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und Swissmedic für das weitere Verfahren weitergeleitet. Zwei gefälschte Luxus-Markenuhren wurden zudem gemäss dem Antrag auf Hilfeleistung des Markeninhabers vernichtet.

Überdies führte der Schweizer fünf Messer mit sich, wovon zwei gegen das Waffengesetz verstiessen. Der Mann sowie die beiden Messer wurden im Folgenden der Kantonspolizei Zürich übergeben.

Der Aufgriff ereignete sich im Dezember 2024. Aus verfahrensrechtlichen Gründen wurde mit der Kommunikation zugewartet.

Quelle der Polizeinachricht: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit